Die deutsche Wirtschaft steht vor einer Pleitewelle. Ab sofort gilt wieder die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die zahlungsunfähig sind. Was man tun kann, um persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden?

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind die zwei Insolvenzgründe, bei deren Vorliegen das Management einer GmbH oder AG einen Insolvenzantrag stellen muss. Von dieser Pflicht befreit waren seit Frühjahr 2020 all jene Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie in die Krise schlitterten.

Das ist jetzt vorbei. Es gilt wieder die Insolvenzantragspflicht vom 1. Oktober 2020 an wieder für zahlungsunfähigeUnternehmen, während dies bei einer Überschuldung erst ab 1. Januar 2021 der Fall ist. Für viele Unternehmer stellt sich jetzt also mehr denn je die Frage: Wie richtig handeln? Und was muss jetzt in Grenzfällen getan und auch unterlassen werden?

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