Über Mut wird hier viel geschrieben und diskutiert. Fast täglich lesen wir davon: Unternehmer und Manager sollen Mut zur Veränderung, zur Innovation und zur Entscheidung haben. Aber warum eigentlich? Weil viele spüren, dass es die früheren Gewissheiten nicht mehr gibt. Märkte verändern sich rasant. Technologien stellen Geschäftsmodelle infrage. Zugleich erwarten Mitarbeitende Orientierung statt bloßer Verwaltung. Was aber oft zu erleben ist: langwierige Entscheidungsprozesse und Abstimmungsschleifen. Risiken sollen „mitigiert“ und „transferiert“ werden.

Weil viele Manager um ihre Reputation fürchten und Sorge vor persönlicher Haftung haben. Als Treuhänder fremden Geldes müssen sie ihre Entscheidungen gegenüber Eigentümern oder Aufsichtsrat rechtfertigen. Deshalb ist je nach Situation und Unternehmenskultur das Phänomen zu beobachten, Hochrisiko-Vorgänge auf Gesellschafterebene entscheiden und sich anweisen zu lassen. Oder aber es wird möglichst alles so lange abgestimmt und sondiert, bis vermeintlich alle Risiken ausgeschlossen sind und man am Ende möglichst eine kollektive, einstimmige Entscheidung trifft – falls die Geschäftschance dann noch besteht. 

Dabei ist mehr Mut durchaus angebracht. Denn dem Management wird nach herrschender Rechtsprechung ein weiter Handlungsspielraum zugebilligt. Dazu gehört neben „dem bewussten Eingehen geschäftlicher Risiken“ grds. auch die „Inkaufnahme der Gefahr, Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen zu unterliegen“. Eine Haftung wegen Pflichtverletzung kommt erst in Betracht, wenn das Management ein „hohes unabweisbares Risiko“ eingeht, für dessen Übernahme „ein vernünftiger Grund nicht erkennbar“ ist. Selbst hohe Risiken sind akzeptabel. So entschied das Landgericht München I im Juli 2025, dass es „keine Pflicht des Vorstands (gibt), niemals existenzgefährdende Risiken einzugehen.“

Natürlich ist es stets erforderlich, im Sinne der Business Judgment Rule alle verfügbaren Informationsquellen auszuschöpfen und den Entscheidungsprozess nebst zugrunde liegender Daten und Informationen zu dokumentieren. Und selbstverständlich bedarf es einer Abwägung der Chancen und Risiken, der Vorteile und Nachteile sowie der verschiedenen Stakeholder-Interessen. Aus rechtlicher Sicht aber müssen die „Bälle nicht ins Tor getragen“ und jegliche Risiken ausgeschlossen werden. Dies verlangen weder der Gesetzgeber noch die Gerichte.

Mut zum Risiko bedeutet aber auch: sich klar zu sein, dass die Entscheidung zu einem Schaden für das Unternehmen führen kann. Echte Verantwortung zu übernehmen, bedeutet daher letztlich, den Mut zu haben, einen Fehlschlag zu erleiden und ggf. das eigene Image zu ramponieren. Und genau an dieser Stelle kommt die Fehlerkultur ins Spiel. Schon vor Amtsantritt sollte mit Gesellschaftern oder Aufsichtsrat geklärt werden, wie es um die Akzeptanz von Risiken steht. Mit klarer und offener Kommunikation – weit bevor es zu einer Entscheidungssituation kommt. Dies hilft, Mut aufzubringen und informiert entscheiden zu können: 𝘄𝗶𝗿 𝗴𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗶𝗻𝘀 𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗼.